Erklärung zur Barrierefreiheit


Geltungsbereich und Anbieter

Dies ist die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit des Unternehmens Markenmut (www.markenmut.de). Sie beschreibt:

  1. Die angebotenen Dienstleistungen,

  2. Die allgemeinen Funktionen der Webseite,

  3. Die zentrale Marktüberwachungsstelle als zuständige Stelle für Beschwerden.

 

1. Angebotsbeschreibung

Markenmut bietet auf www.markenmut.de folgende Dienstleistungen an:

  • Präsentation und Verkauf von Marke‑Beratungsleistungen, Marketingservices und damit zusammenhängenden digitalen Informations- und Kontaktangeboten.

  • Bereitstellung von Informationsseiten, Blogbeiträgen, Kontaktformularen, Newslettern und ggf. Downloadmaterialien (z. B. Broschüren im PDF‑Format).

 

2. Allgemeine Funktionen der Webseite

Unsere Webseite bietet folgende grundlegende Funktionen:

  • Navigierbare Menüs über Tastatur und Maus mit klarer Fokusführung.

  • Lesbare Inhalte mit ausreichendem Farbkontrast und skalierbarer Schrift.

  • Alternativtexte für alle Bilder und grafischen Elemente.

  • Formulare mit korrekt beschrifteten Feldern und eindeutiger Fehlermeldung.

  • PDFs ggf. als barrierearme Versionen oder mit Hinweis auf Inkompatibilitäten.

  • Newsletterformulare, die über Tastatur und Screenreader erreichbar sind.

  • Inhalte in einfacher und verständlicher Sprache mit klarer Struktur (Überschriften, Absätze, Listen).

 

3. Zuständige Überwachungsstelle (statt Schlichtungsstelle)

Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BFSG‑Verordnung (BFSGV) gelten seit dem 28. Juni 2025 neue Zuständigkeiten zur Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit. Die zuständige Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) hat ihren Sitz in Magdeburg. Sollten Sie Verstöße oder Barrieren wahrnehmen, können Sie sich an die MLBF wenden, auch wenn diese derzeit noch in Errichtung ist.

 

4. Umsetzung und Verbesserungen

Leider können wir derzeit keine vollständige Barrierefreiheit gewährleisten. Die Umsetzung aller Anforderungen gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist für ein kleines Unternehmen wie das unsere mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.. Wir bemühen uns jedoch, die Anforderungen des BFSG sowie der BFSGV bestmöglich umzusetzen. Wo technische oder redaktionelle Barrieren bestehen (z. B. in PDFs, Bildbeschreibungen oder Formularen), arbeitet unser Team an deren sukzessiver Verbesserung. 

 

5. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf unserer Webseite entdecken oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Bitte wenden Sie sich an:

Kontaktstelle Barrierefreiheit
Markenmut – Digitale Angebote
E-Mail: mut@markenmut.de 

 

6. Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 1. September 2025 erstellt bzw. überprüft. Wir passen sie regelmäßig an gesetzliche Änderungen und technische Entwicklungen an.